
Ordentliche Mitglieder / Mitglieder nach Abschnitt 3.1.1 der Satzung:
jeder Betrieb, der Friedhofsysteme oder Teile davon herstellt oder/und vertreibt und/oder ausführt
Außerordentliche Mitglieder / Mitglieder nach Abschnitt 3.1.2 der Satzung:
jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- oder Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben.
Anträge sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V. zu richten. Antragsteller müssen sich verpflichten, die Satzung anzuerkennen und ihre Vorschriften zu befolgen. Das RAL-Gütezeichen RAL-GZ 502/1-3 kann ausschließlich an ordentliche Mitglieder verliehen werden.
Unser Engagement für unsere Mitglieder
- Vergabe und Überwachung am Markt bewährter RAL-Gütezeichen im Rahmen der Friedhofsysteme
- Förderung und Verbreitung der Qualitätssicherung und des Güteschutzes
- Wahrnehmung und Vertretung der Interessen für die wirtschaftlichen Belange der Mitglieder
- Fachkompetente Beratung und Gütesicherung des Wissensvorsprungs durch aktuelle Mitglieder-Rundschreiben
- Mitwirkung bei branchenrelevanten Normen, Verordnungen und Gesetze sowie Regelwerke auf Bundes- und Länderebene sowie in der EU
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Imagepflege zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder
- Veranstaltungs-Management von Kongressen, Workshops und Weiterbildungsschulungen
- Förderung des Austauschs wirtschaftlicher und technischer Erkenntnisse (know-how Transfer) und Netzwerkpflege

Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V.
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Tel.: +49 30 / 203 14 575
Fax: +49 30 / 203 14 565
info@friedhofsysteme.de