Aktuelles

TAGUNG 
Zukunft Friedhof – Finanzierung und Planung 
Mittwoch/Donnerstag, 19./20. Juni 2024 


Feuchte Böden verhindern oft eine Verwesung auf Friedhöfen. Grabkammersysteme nach RAL 502/1 haben sich als Lösung bewährt.

Quelle: Hubert Schmitt, Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V.

Presseinformation 

Gemeinde gestaltet Friedhof in Ebhausen neu
Quelle: Dipl. Ing. Jürgen Fleitz, Gemeinde Ebhausen

Im Friedhof in Ebhausen gingen die Grabstellen für die Erdbestattungen zu neige. Daher beschäftigte sich der Gemeinderat bereits seit 2012 intensiv mit einer Wiederbelegung und der geplanten Erweiterung der bisherigen Friedhofsflächen.

Presseinformation

Gütegemeinschaft Friedhofsysteme

Kronenstraße 55-58
10117 Berlin

Tel.:  030 20 61 31 - 0

info(at)friedhofsysteme.de 

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DER GÜTE VERPFLICHTET

Mitglied der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V. können sowohl Unternehmen als auch Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen werden.

Die Satzung sieht folgende Mitgliedschaften vor:

  1. Ordentliches Mitglied kann jedes Unternehmen werden, das Produkte oder Leistungen gemäß der jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen herstellt bzw. erbringt oder dies anstrebt. (§ 3 Abs. 1 der Satzung)
  2. Fördermitglied kann jeder Verband oder jede Person werden, die Wirtschafts- oder Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an den Gütesicherungen haben. (§ 3 Abs. 2 der Satzung)

Anträge sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Friedhofsysteme zu richten. Antragsteller müssen sich verpflichten, die Satzung anzuerkennen und ihre Vorschriften zu befolgen.

Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten, nachdem sie die Mitgliedschaft erworben haben, die Verleihung eines der RAL-Gütezeichen 502/1502/2502/3 oder 505 zu beantragen und den Vereinszweck zu fördern. 

Unser Engagement für Mitglieder mehr lesen ...

  1. Vergabe und Überwachung der RAL-Gütezeichen.
  2. Förderung und Verbreitung der Qualitätssicherung und des Güteschutzes für Friedhofsysteme und Friedhofanlagen.
  3. Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Mitglieder hinsichtlich des Güteschutzes und von geschützten Leistungen.
  4. Mitwirkung bei branchenrelevanten Normen, Verordnungen und Gesetzen sowie Regelwerken auf Bundes- und Länderebene sowie in der EU.
  5. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Gütesicherung im Friedhofwesen.
  6. Veranstaltungs-Management von Messen, Workshops und Weiterbildungsschulungen
  7. Förderung des Austausches über neue Entwicklungen, Fragestellungen und Lösungsansätze sowie Netzwerkpflege und fachkundige Beratung zu allen Fragen der Gütesicherung für Friedhofanlagen und -systeme.