Aktuelles

TAGUNG 
Zukunft Friedhof – Finanzierung und Planung 
Mittwoch/Donnerstag, 19./20. Juni 2024 


Feuchte Böden verhindern oft eine Verwesung auf Friedhöfen. Grabkammersysteme nach RAL 502/1 haben sich als Lösung bewährt.

Quelle: Hubert Schmitt, Gütegemeinschaft Friedhofsysteme e.V.

Presseinformation 

Gemeinde gestaltet Friedhof in Ebhausen neu
Quelle: Dipl. Ing. Jürgen Fleitz, Gemeinde Ebhausen

Im Friedhof in Ebhausen gingen die Grabstellen für die Erdbestattungen zu neige. Daher beschäftigte sich der Gemeinderat bereits seit 2012 intensiv mit einer Wiederbelegung und der geplanten Erweiterung der bisherigen Friedhofsflächen.

Presseinformation

Gütegemeinschaft Friedhofsysteme

Kronenstraße 55-58
10117 Berlin

Tel.:  030 20 61 31 - 0

info(at)friedhofsysteme.de 

Sie sind hier: RAL-Gütezeichen

HOHE QUALITÄT – ANERKANNTE STANDARDS –
NEUTRALE ÜBERWACHUNG

Zu der Vergabe von Gütezeichen in der Bundesrepublik Deutschland ist alleine das RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung berechtigt.

RAL-Gütezeichen sind Ausweise stetig neutral überwachter hoher Qualität von Produkten und Dienstleistungen, die von RAL auf der Grundlage der "Grundsätze für Gütezeichen" anerkannt wurden.

RAL-Gütezeichen basieren auf produkt- und leistungsspezifischen individuellen Qualitätskriterien, die alle wichtigen und sinnvollen Anforderungen an die besondere Qualität erfüllen. Sie werden durch RAL veröffentlicht und sind jedermann zugänglich.

Grundsätze für Gütezeichen mehr lesen ...

Grundsätze für Gütezeichen

Für RAL-Gütezeichen gelten folgende Grundsätze (Zusammenfassung): 

  • RAL-Gütesicherungen entstehen in einem breit angelegten Anerkennungsverfahren unter Einbezug aller relevanten Fach- und Verkehrskreise.
  • Die Güte- und Prüfbestimmungen werden neutral überprüft und sind frei zugänglich. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind verlässliche Garanten für eine hohe Produkt- und Dienstleistungsqualität.
  • Durch eine Erstprüfung, laufende Eigenüberwachung und neutrale Fremdüberwachung wird die gleichbleibende Güte von Produkten und Dienstleistungen sichergestellt. Jeder, der ein Gütezeichen benutzt, muss sich regelmäßigen Fremdüberwachungen unterziehen.
  • Die Gütegemeinschaft beauftragt für die Durchführung der Fremdüberwachungs-prüfungen anerkannte und neutrale Prüfinstitute als Sachverständige/Sachkundige.
  • Werden die Anforderungen der jeweiligen RAL-Gütesicherung vom Gütezeichenbenutzer nicht erfüllt, werden Ahndungsmaßnahmen verhängt, die von Verwarnungen bis hin zum Entzug des Gütezeichens führen.
  • RAL-Gütezeichen sind mit ihren jeweiligen Güteanforderungen herstellerneutral definiert.