Geltungsbereiche der Gütesicherung
- Gütesicherung für Grabkammersysteme – RAL-GZ 502/1
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung und die konstruktive Ausführung von funktionsfähigen Grabkammersystemen einschließlich Zubehör sowie für ober- und unterirdische Anlagen im Bereich von Friedhöfen. Zu den Grabkammersystemen im Sinne dieser Güte- und Prüfbestimmungen zählen solche aus Betonfertigteilen, da für diese gesicherte Erkenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
Grabkammersysteme sind technische Bauwerke zur Aufnahme von Särgen, die be- und entlüftet und für die Maßnahmen zur Verhinderung von Staunässe vorgesehen werden.
Grabkammersysteme müssen eine möglichst schnelle Wiederbelegung der Gräber, besonders auch bei problembehafteten Standortverhältnissen ermöglichen und eine Verwesung des bestatteten Leichnams innerhalb einer Ruhefrist von maximal 12 Jahren ermöglichen.
- Gütesicherung für die Planung von Neubauten, Erweiterung und Sanierung von Friedhofsystemen - – RAL-GZ 502/2
Die Güte- und Prüfbestimmunen gelten für die fachübergreifende Planung von Friedhofsanlagen. Hierzu gehören die Fachbereiche (Geologie (Baugrundgutachten, hydrologische Gutachten), Ver- und Entsorgungstechnik (Abwasserentsorgung), Umwelttechnik, Vermessung, Straßenbau sowie Garten- und Landschaftsbau. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind sowohl auf Neuanlagen, Sanierung von bestehenden Anlagen als auch auf die Erweiterung von Friedhöfen anzuwenden.
- Gütesicherung für Urnenbestattungssysteme (UB-Systeme) nach RAL-GZ 502/3
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung und die konstruktive Ausführung von konstruktionsfähigen Urnenbestattungssysteme einschließlich Zubehör sowie für ober- und unterirdische Anlagen im Bereich von Friedhöfen.
UB-Systeme sind technische Bauwerke zur Aufnahme von Aschebehältnissen, die gegen unbefugtes Offnen der Kammerverschlussplatten gesichert werden. Sie müssen nachweislich dauerhaft nutzbar, betriebssicher und recyclingfähig sein.
- Gütesicherung für Friedhofanlagen nach RAL-GZ 505
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Friedhofanlagen in Bestand einschließlich Betrieb sowie Erweiterung, Neubau und Sanierung von Friedhofanlagen. Ziel ist es, würdevolle Begräbnisstätten zu haben bzw. zu schaffen, in der die Belange aller Beteiligten in humaner, kultureller als auch fachlicher Hinsicht berücksichtigt werden.
Die Güte- und Prüfbestimmungen definieren die Standards, an dem sich alle messen lassen sollen, die in die Vorgänge involviert sind, verbunden mit einer Umfeldgestaltung in Bezug auf Tod, Bestatten, Trauern und Gedenken.
Umwelttechnische und -rechtliche Gesichtspunkte werden ebenso berücksichtigt wie der pietätvolle Umgang mit den Begräbnisstätten und deren Umfeld.
